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HIKrG-Novelle 2027: Was die Erhöhung der Vorfälligkeitsentschädigung für Kreditnehmer/innen bedeutet

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 wird das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) in einem wesentlichen Punkt geändert. Ab dem 1. Jänner 2027 erhöht sich die gesetzlich zulässige Vorfälligkeitsentschädigung bei bestimmten Immobilienkrediten von 1 % auf 3 %. Die neue Regelung gilt für Kreditverträge, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen beziehungsweise gewährt werden.

 

Was ist ein Vorfälligkeitsschaden?

 

Ein Vorfälligkeitsschaden entsteht, wenn ein Kreditnehmer einen Immobilienkredit vor dem vereinbarten Ende der Laufzeit zurückzahlt. Der Kreditgeber erhält dadurch weniger Zinsen als ursprünglich kalkuliert und kann für diesen finanziellen Nachteil eine Entschädigung verlangen. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung soll den entstandenen Zinsverlust ausgleichen.

 

Beispiel: Wird ein langfristiger Fixzinskredit vorzeitig zurückbezahlt, weil eine Immobilie verkauft oder der Kredit umgeschuldet wird, kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für den entgangenen Zinsertrag verlangen. Die Höhe ist für Verbrauchergeschäfte (Immobilienfinanzierung) gesetzlich begrenzt und wird durch die Regelungen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) bestimmt.

 

Für Kreditnehmer bedeutet dies höhere Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens. Gleichzeitig gewinnt eine fundierte Beratung durch Banken, Kreditvermittler und Immobilienexperten weiter an Bedeutung.

 

Was regelt das HIKrG?

 

Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz regelt die Vergabe von Immobilienkrediten an Verbraucher.

 

Ziel des Gesetzes ist es, Kreditnehmer zu schützen und gleichzeitig einen transparenten und fairen Kreditmarkt sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationspflichten und den Kosten einer vorzeitigen Kreditrückzahlung.

 

Die wichtigste Änderung im Überblick

 

Mit der Novelle wird § 20 Abs. 3 Z 2 HIKrG geändert:

  • Erhöhung der maximal zulässigen Vorfälligkeitsentschädigung von 1 % auf 3 %
  • Inkrafttreten am 1. Jänner 2027
  • Anwendung auf Kreditverträge und Kreditierungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder gewährt werden

Die Anpassung stellt eine deutliche Veränderung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar und kann sich auf Finanzierungsentscheidungen sowie Umschuldungen auswirken.

 

Welche Auswirkungen hat die Änderung?

 

Für Kreditnehmer

Wer seinen Immobilienkredit künftig vorzeitig zurückzahlen oder umschulden möchte, muss mit einer höheren Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Dadurch können sich die Gesamtkosten einer vorzeitigen Vertragsbeendigung erhöhen.

Für Banken und Kreditinstitute

Finanzierungsberater müssen Kunden künftig noch umfassender über die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung informieren. Die Änderung wird daher auch Auswirkungen auf Beratungsprozesse und Vertragsgestaltung haben.

Für Immobilienmakler und Kreditvermittler

Immobilientransaktionen sind häufig eng mit Finanzierungsfragen verbunden. Kenntnisse der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen eine qualifizierte Erstinformation und eine bessere Zusammenarbeit mit Finanzierungs- und Bankpartnern.

 

Warum Weiterbildung jetzt besonders wichtig ist

 

Das Immobilien- und Finanzierungsrecht entwickelt sich laufend weiter. Gesetzesänderungen wie die HIKrG-Novelle zeigen, wie wichtig aktuelles Fachwissen für alle Beteiligten der Immobilienbranche ist.

Wer Kunden professionell beraten oder Finanzierungsprozesse begleiten möchte, sollte sich regelmäßig über neue rechtliche Entwicklungen informieren. Gerade Immobilienmakler, Sachverständige, Banken, Versicherungen und Kreditvermittler profitieren von einer kontinuierlichen Weiterbildung.

 

Weiterbildung an der FIIMAK Akademie

 

Die FIIMAK Akademie vermittelt aktuelles Fachwissen rund um Immobilien, Finanzierung und Bewertung. Gesetzliche Änderungen werden laufend in die Lehrinhalte integriert und praxisnah aufbereitet. So bleiben Teilnehmerinnen und Teilnehmer fachlich auf dem neuesten Stand und können ihre Kunden kompetent beraten.

 

Fazit

 

Die HIKrG-Novelle bringt ab dem 1. Jänner 2027 eine wesentliche Änderung für Immobilienfinanzierungen mit sich. Die Erhöhung der Vorfälligkeitsentschädigung von 1 % auf 3 % kann die Kosten einer vorzeitigen Kreditrückzahlung deutlich beeinflussen. Für alle Akteure der Immobilien- und Finanzierungsbranche ist es daher sinnvoll, sich frühzeitig mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und das eigene Fachwissen regelmäßig zu aktualisieren.