Voraussetzung für die Zulassung zu den Diplomlehrgängen ist das Vorliegen von
mindestens EINER der folgenden Eignungen:
Mit einem Studienabschluss (z.B. Magister,
Master, Bachelor) muss keine Berufspraxis nachgewiesen werden. ODER
Mit einer Studienberechtigung (Matura oder Studienberechtigungsprüfung) sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen
vorzugsweise im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
Mit einem erfolgreichen Lehrabschluss sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen vorzugsweise im Immobilienbereich),
nachzuweisen. ODER
Wenn die Zulassungsvoraussetzung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden
kann, kann der Studiengangsleiter die persönliche Eignung individuell beurteilen und über die Zulassung gemeinsam mit dem Prüfungsamt im Einzelfall entscheiden.