Anmeldung Weiterbildungslehrgang

Voraussetzung für die Zulassung zu den FIIMAK Weiterbildungslehrgängen ist das Vorliegen der Volljährigkeit und mindestens EINER der folgenden Eignungen:

 

  • Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen.

ODER

  • Mit einer Studienberechtigung (z.B. Matura) oder einem Studienabschluss (z.B. Master, Bachelor) muss keine Berufspraxis nachgewiesen werden.