Voraussetzung für die Zulassung zu den Universitätslehrgängen ist das Vorliegen von mindestens EINER der folgenden Eignungen:

 

  • Mit einem Studienabschluss (z.B. Magister, Master, Bachelor) muss keine Berufspraxis nachgewiesen werden. ODER
  • Mit einer Studienberechtigung (Matura oder Studienberechtigungsprüfung) sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen vorzugsweise im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
  • Mit einem erfolgreichen Lehrabschluss sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen vorzugsweise im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
  • Wenn die Zulassungsvoraussetzung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden kann, kann der Studiengangsleiter die persönliche Eignung individuell beurteilen und über die Zulassung gemeinsam mit dem Prüfungsamt im Einzelfall entscheiden.

 

Voranmeldung Universitätslehrgänge