Sie möchten sich als ImmobilienmaklerIn selbständig machen? Dann benötigen Sie einen Befähigungsnachweis für das Teilgewerbe ImmobilienmaklerIn (§ 18 GewO) oder einen individuellen Befähigungsnachweis nach § 19 GewO.
Die Befugnisse eines Immobilienmaklers bzw. einer Immobilienmaklerin sind in der österreichischen Gewerbeordnung § 117 geregelt.
Wo findet man das Regelwerk betreffend der Verdienstmöglichkeiten von Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern? Lesen Sie hier!
Noch Fragen? Schreiben Sie uns! In unseren Lehrgängen können Sie sich schrittweise das fachlich relevante Wissen aneignen.