Österreich

Bildungskarenz wird zur "Weiterbildungszeit" ab 2026

  • Ab 1. Jänner 2026 ersetzt die bisherige Bildungskarenz die „Weiterbildungszeit“.

  • Das neue Modell gilt für Aus- und Weiterbildungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses – unter deutlich strengeren Rahmenbedingungen (Stand: November 2025).

1. Zugangsvoraussetzungen und Umfang der Weiterbildung

  • Arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber: mindestens 12 Monate (bei Saisonbetrieben: 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate + 3 Monate direkt vorher).

  • Vor Antrag eine verpflichtende Bildungsberatung beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS).

  • Umfang der Weiterbildung: mindestens 20 Wochenstunden bzw. bei Studien: 20 ECTS pro Semester (16 bei Betreuungspflichten). Teilnahme­nachweise verpflichtend.

  • Form der Veranstaltung: Seminare im Präsenz- oder Live-Online-Format mit strenger Anwesenheitspflicht. 

  • Nach Abschluss der Weiterbildung ist eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Sofern die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden, erlischt der Anspruch auf Weiterbildungsgeld und das erhaltene Weiterbildungsgeld ist zurückzuzahlen.

2. Finanzielle Förderung und Beteiligung des Arbeitgebers

  • Es gibt eine Weiterbildungsbeihilfe, orientiert am Fachkräftestipendium (derzeit 40,40 EUR/Tag).

  • Mindestbetrag der Beihilfe: derzeit 1.212 EUR/Monat
  • Arbeitgeber müssen sich ab einem Bruttoeinkommen von 3.255 EUR mit 15 % beteiligen. 

3. Sonstige wichtige rahmenbedingungen

  • Das ursprüngliche Budget von ca. 600 Mio. EUR pro Jahr wurde auf maximal 150 Mio. EUR gekürzt.
  • Kein Rechtsanspruch mehr auf die Förderung – Entscheidung über „Arbeitsmarktrelevanz“ durch AMS.
  • Weiterbildungszeit kann nicht im Anschluss an die Elternkarenz in Anspruch genommen werden. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen künftig mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen.
  • Arbeitgeber werden stärker eingebunden: Zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in ist eine Vereinbarung zu treffen, aus der der aktuelle Bildungsstand, die geplante Bildungsmaßnahme sowie das avisierte Bildungsziel festgehalten werden. Weiters ist eine Behaltefrist nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu vereinbaren.

📖 Weitere Förderungen für Weiterbildungen finden

Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung finden Sie finanzielle Förderungen für Ihre persönliche Aus- und Weiterbildung und können anhand einer individuell auszufüllenden Liste Ihre Fördermöglichkeiten erheben.

 

Für nähere Informationen zur formularhaften Recherche nach Förderungen klicken Sie hier. 

🏦 Weiterbildung: steuerliche Absetzmöglichkeiten

Das Bundesministerium für Finanzen erklärt, wann Bildungsmaßnahmen in Form von Werbungskosten steuerlich absetzbar sind:

 

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.

 

Für nähere Informationen zur Absetzbarkeit von Studiengebühren klicken Sie hier.

 

Stand: November 2025. Alle Angaben trotz sorgfältiger Aufbereitung ohne Gewähr!