Ab 1. Jänner 2026 ersetzt die bisherige Bildungskarenz die „Weiterbildungszeit“.
Das neue Modell gilt für Aus- und Weiterbildungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses – unter deutlich strengeren Rahmenbedingungen (Stand: November 2025).
Arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber: mindestens 12 Monate (bei Saisonbetrieben: 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate + 3 Monate direkt vorher).
Vor Antrag eine verpflichtende Bildungsberatung beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS).
Umfang der Weiterbildung: mindestens 20 Wochenstunden bzw. bei Studien: 20 ECTS pro Semester (16 bei Betreuungspflichten). Teilnahmenachweise verpflichtend.
Form der Veranstaltung: Seminare im Präsenz- oder Live-Online-Format mit strenger Anwesenheitspflicht.
Es gibt eine Weiterbildungsbeihilfe, orientiert am Fachkräftestipendium (derzeit 40,40 EUR/Tag).
Arbeitgeber müssen sich ab einem Bruttoeinkommen von 3.255 EUR mit 15 % beteiligen.
Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung finden Sie finanzielle Förderungen für Ihre persönliche Aus- und Weiterbildung und können anhand einer individuell auszufüllenden Liste Ihre Fördermöglichkeiten erheben.
Für nähere Informationen zur formularhaften Recherche nach Förderungen klicken Sie hier.
Das Bundesministerium für Finanzen erklärt, wann Bildungsmaßnahmen in Form von Werbungskosten steuerlich absetzbar sind:
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Für nähere Informationen zur Absetzbarkeit von Studiengebühren klicken Sie hier.
Stand: November 2025. Alle Angaben trotz sorgfältiger Aufbereitung ohne Gewähr!