Sie möchten sich als ImmobilienverwalterIn selbständig machen? Dann benötigen Sie einen Befähigungsnachweis für das Teilgewerbe ImmobilienverwalterIn (§ 18 GewO) oder einen individuellen Befähigungsnachweis nach § 19 GewO.
Die Befugnisse eines Immobilienverwalters bzw. einer Immobilienverwalterin sind in der österreichischen Gewerbeordnung § 117 geregelt.
Wo findet man das Regelwerk betreffend der Verdienstmöglichkeiten von ImmobilienverwalterInnen und Immobilienverwaltern?
Es gibt kein eigenständiges Regelwerk. Die Möglichkeiten der Honorargestaltung hängen von mehreren Rahmenbedingungen ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Honorar für die jährliche Verwaltung und etwaigen Zusatzleistungen. Letztere werden auf Honorarbasis oder in einem Prozentsatz abhängig vom Bauvolumen verrechnet.
Noch Fragen? In unseren Lehrgängen können Sie sich schrittweise das fachlich relevante Wissen aneignen. Schreiben Sie uns!