Voraussetzung für die Zulassung zu den FIIMAK Weiterbildungslehrgängen ist das
Vorliegen der Volljährigkeit und mindestens EINER der folgenden Eignungen:
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen.
ODER
Mit einer Studienberechtigung (z.B. Matura)
oder einem Studienabschluss (z.B. Master, Bachelor) muss keine Berufspraxis nachgewiesen
werden.